Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV

Um die produzierte Sonnenenergie möglichst effizient zu nutzen, werden laufend neue Lösungen ausgearbeitet, um den Verbrauch vor Ort zu optimieren. Im Jahr 2018 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, den selbst produzierten Solarstrom mit mehreren Verbrauchern zu teilen.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch?

Der ZEV ist ein rechtskräftiger Zusammenschluss von mehreren Parteien in einem oder mehreren Gebäuden, die gemeinsam die selbst produzierte Sonnenenergie nutzen. Diese Energie muss dabei auf demselben oder einem angrenzenden Grundstück produziert werden. Das ZEV teilt sich einen einzigen Anschluss an das öffentliche Netz, aus dem es bei Bedarf zusätzlichen Strom bezieht oder den überschüssigen Solarstrom einspeist und verkauft. Das bedeutet, dass der Betreiber der PV-Anlage zum Stromversorger wird, was zur Folge hat, dass der Betreiber für das Management und die Abrechnungen verantwortlich ist. Gegenüber dem öffentlichen Netz definiert das ZEV einen Verantwortlichen.

Voraussetzungen
  • Alle Benützer sind an einem einzigen Netzanschluss angeschlossen.
  • Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung aller Beteiligten.
  • Verantwortlichkeit des Messwesens ist ausschliesslich beim ZEV Betreiber.
  • Solaranlage/n des ZEV liefern mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses.
Verpflichtungen
  • Ablesen des Energieverbrauchs der ZEV Mitglieder sowie Rechnungsstellung.
  • Berechnung des Strompreises.
  • Öffentlicher Stromtarif für die ZEV-Mitglieder wird nicht überschritten.
Nutzen
  • Ökologische und nachhaltige Stromversorgung aus der eigenen PV-Anlage.
  • Schnellere Amortisation der Investition für die Solaranlage.
  • Günstigere Strompreise für Mieter / Endbenutzer.
  • Alle Beteiligten profitieren vom Solarstrom.
  • Nachbarschaftsgebäude können eingebunden werden.
  • Ökologisch, rentabel, unabhängig, einfach und nachhaltig.

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