Um die produzierte Sonnenenergie möglichst effizient zu nutzen, werden laufend neue Lösungen ausgearbeitet, um den Verbrauch vor Ort zu optimieren. Im Jahr 2018 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, den selbst produzierten Solarstrom mit mehreren Verbrauchern zu teilen.
Der ZEV ist ein rechtskräftiger Zusammenschluss von mehreren Parteien in einem oder mehreren Gebäuden, die gemeinsam die selbst produzierte Sonnenenergie nutzen. Diese Energie muss dabei auf demselben oder einem angrenzenden Grundstück produziert werden. Das ZEV teilt sich einen einzigen Anschluss an das öffentliche Netz, aus dem es bei Bedarf zusätzlichen Strom bezieht oder den überschüssigen Solarstrom einspeist und verkauft. Das bedeutet, dass der Betreiber der PV-Anlage zum Stromversorger wird, was zur Folge hat, dass der Betreiber für das Management und die Abrechnungen verantwortlich ist. Gegenüber dem öffentlichen Netz definiert das ZEV einen Verantwortlichen.
Sie interessieren sich für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch? Dann verlangen Sie eine kostenlose Offerte.