An welches Elektrizitätswerk soll ich meinen Strom (Herkunftsnachweis HKN) verkaufen?

13. August 2024

Christian Härz

Christian Härz

An welches Elektrizitätswerk soll ich meinen Strom (Herkunftsnachweis HKN) verkaufen?

Produzentinnen und Produzenten von Strom erhalten teils massiv unterschiedliche Preise für ihre erneuerbare Energie. Verkaufen Sie den überschüssigen Photovoltaikstrom an das Elektrizitätswerk, welches ihnen den besten Preis bezahlt. 

Grundsätzlich ist in der Schweiz jeder Energieversorger verpflichtet, die lokal produzierte Energie in seinem Versorgungsgebiet abzunehmen und zu vergüten. Über die Höhe der Vergütung kann laut Energiegesetz jedes Unternehmen frei entscheiden, was teilweise zu erheblichen Unterschieden führt. Umgekehrt sind die Stromproduzierenden frei, ihre Energie am Markt zu verkaufen. Bis November 2022 war dies jedoch eher schwierig, weil es kaum solche Angebote gab.

Im Grundsatz funktioniert das Prinzip so: Überschüssige Energie kann ins öffentliche Netz eingespiesen und an einen Energieversorger verkauft werden. Für den Herkunftsnachweis (HKN) gibt's einen Bonus obendrauf. Die Abnahme sowie auch Vergütung der Energie und jene des Herkunftsnachweises (HKN) sind voneinander unabhängig.

Unser Tipp!

Informieren Sie sich vorab über die unterschiedlichen Rückvergütungsbeiträge bei den Elektrizitätswerken. 
Finden sie heraus, mit welchen Vergütungen Sie in Ihrer Region durchschnittlich rechnen können.

Rückliefervergütung

Laut Energiegesetz kann jedes Unternehmen frei über die Höhe der Rückliefervergütung entscheiden, was zu grossen Unterschieden untereinander führt. Diese Preise können bis zu viermal im Jahr (üblicherweise pro Quartal) angepasst werden, bzw. wird die Vergütungshöhe rückwirkend pro Quartal festgelegt. Es gibt aber auch Abnehmer, die ihre Preise fix für ein Jahr festlegen. 
Inzwischen passen einige Energieversorger ihren Rückspeisetarif dem Referenz-Marktpreis an. Dieser wird gemäss Art. 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE) berechnet und quartalsweise festgelegt. Die Orientierung am Referenz-Marktpreis kann zu hohen Schwankungen führen. Im Jahr 2020 lag der Preis beispielsweise bei 3.0 Rappen pro kWh, 2021 dann bei 9.5 Rappen. Im Oktober 2022 war der Preis mit über 40 Rappen pro kWh auf einem Rekordhoch. Ab diesem Zeitpunkt ist der Preis aber wieder stark gefallen und mittlerweile (Stand April 2024) auf nur noch 6.3 Rappen pro kWh angekommen. 

Was ist der Herkunftsnachweis (HKN)?

Der Herkunftsnachweis (HKN) dient dazu, gegenüber dem Endverbraucher Transparenz zu schaffen, indem die Produktionsart und Herkunft von Elektrizität belegt wird. Anlagebetreibende können mit Daueraufträgen den Herkunftsnachweis ihrer Anlage an einen Stromlieferanten oder Stromhändler übertragen und so den ökologischen Mehrwert der Stromproduktion vermarkten. 

Für den überschüssigen Photovoltaikstrom wird von der Pronovo* ein HKN ausgestellt. Diesen HKN kann an ein Schweizer Elektrizitätswerk verkauft bzw. abgetreten werden. 

Entweder kann der HKN dem lokalen Energieunternehmen oder dann auf dem freien Markt verkauft werden. 

*Pronovo ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien.

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