22. November 2022
Christian Härz
Produzentinnen und Produzenten von Strom erhalten teils massiv unterschiedliche Preise für ihre erneuerbare Energie. Verkaufen Sie den überschüssigen Photovoltaikstrom an das Elektrizitätswerk, welches ihnen den besten Preis bezahlt. Die Härz AG zeigt Ihnen, wer das ist.
Grundsätzlich ist in der Schweiz jeder Energieversorger verpflichtet, die lokal produzierte Energie in seinem Versorgungsgebiet abzunehmen und zu vergüten. Die Höhe der Vergütung legt jedoch jedes Energieunternehmen selbst fest. Deshalb unterscheiden sich die Vergütungen teilweise stark. Umgekehrt ist jeder Solarstromproduzent frei, seine Energie am Markt zu verkaufen. Bis November 2022 war war dies jedoch eher schwierig, weil es kaum solche Angebote gab.
Die Rückliefervergütung besteht aus den Komponenten Energie und Herkunftsnachweis (HKN). Die Abnahme und Vergütung der Energie und jene des Herkunftsnachweises (HKN) sind voneinander unabhängig.
Finden Sie hier heraus, mit welchen Vergütungen Sie in Ihrer Region durchschnittlich rechnen können.
Stand 22.11.22
Zurzeit vergütet die CKW mit einem der höchsten Preise.
Seit dem Jahr 2022 vergütet die CKW auch Solarstrom anhand des BFE-Referenzmarktpreises ausserhalb des CKW-Versorgungsgebietes. Somit nimmt CKW als erstes Energieunternehmen schweizweit Solarstrom zu attraktiven Preisen ab.
Jahr, Quartal | Vergütung nach Abzug Dienstleistungspauschale |
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2023, Quartal 2 | Publikation Mitte Juli 2023 |
2023, Quartal 1 | 10.142 Rp/kWh |
2022 Jahresdurchschnitt | 20.971 Rp./kWh |
2022, Quartal 4 | 11.724 Rp./kWh |
2022, Quartal 3 | 32,258 Rp./kWh |
2022, Quartal 2 | 13.653 Rp./kWh |
2022, Quartal 1 | 18.246 Rp./kWh |
Der Herkunftsnachweis (HKN) dient dazu, gegenüber dem Endverbraucher Transparenz zu schaffen, indem die Produktionsart und Herkunft von Elektrizität belegt wird. Anlagebetreiber können mit Daueraufträgen den Herkunftsnachweis ihrer Anlage an einen Stromlieferanten oder Stromhändler übertragen und so den ökologischen Mehrwert der Stromproduktion vermarkten.
Für den überschüssigen Photovoltaikstrom wird von der Pronovo* ein HKN ausgestellt. Diesen HKN kann an ein Schweizer Elektrizitätswerk verkauft bzw. abgetreten werden.
*Pronovo ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien.
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