26. September 2024
Christian Härz
Durch den vermehrten Bau von Photovoltaikanlagen und das sich ändernde Klima haben Schäden an Solaranlagen zugenommen. Es gilt, die richtigen Massnahmen zu treffen, um diese Schäden zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Schäden, helfen die Empfehlungen von SWISSOLAR.
Hagelstürme gehören in der Schweiz zu den bekanntesten Naturrisiken. Jährlich entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe.
Die Hagelkarte zeigt, in welchen Gebieten in einer Wiederkehrenden Periode von 50 Jahren mit welchen Hagelkorngrössen gerechnet werden muss.
Für die Solarbranche führt das zu Herausforderungen, denn in vielen Gebieten wird während einer 50-jährigen Wiederkehrperiode ein Hagelkorn-Durchmesser von über 4 cm ausgewiesen. Das bedeutet, dass die Hagelwiderstandsklasse HW3 in diesen Gebieten nicht mehr ausreichend ist.
Aktuell gilt noch die Norm SIA 261/1 (2020) "Einwirkung auf Tragwerke". Für Bauwerksklassen ll und lll wird schon heute an vielen Orten HW4 gefordert.
Hagelwiderstandsklassen
Bauteile werden einer Hagelwiderstandsklasse zugeordnet, indem Bauteile unter normierten Bedingungen mit Eiskugeln beschossen werden. Die Einteilung in eine Hagelwiderstandsklasse bedeutet, dass das Bauteil den Beschuss unter diesen Bedingungen schadlos überstanden hat.
10 vor 10 Beitrag zum Thema Wetterextreme & Hagelschäden auf Photovoltaikmodulen auf SRF news ansehen ab -19:30.
Bei Schäden durch Hagel wird bei Photovoltaikanlagen zwischen Sicherheits- oder Ertragsrelevanz unterschieden.
Bei sicherheitsrelevanten Schäden sind sofort Massnahmen zu ergreifen. Ertragsrelevante Schäden können unter Umständen bestehen bleiben. Es können folgende Schäden auftreten:
Nur schwere Schäden lassen sich von blossem Auge erkennen. Die meisten Schäden können jedoch ausschliesslich durch Elektrolumineszenz-Messung der PV-Module oder durch langfristiges Ertragsmonitoring identifiziert werden.
Neuere PV-Module sind oftmals mit einer höheren Anzahl elektrischer Verbinder verlötet, sodass Zellbrüche - im Vergleich zu älteren Modellen - tendenziell weniger schnell zu Leistungseinbussen führen.
"Um ein gewisses Mass an Risiko zu senken, verbauen wir seit einiger Zeit ausschliesslich Photovoltaik-Module mit der Hagelwiderstandsklasse 4."
Nach jedem starken Hagelgewitter sollte in jedem Fall eine Sichtkontrolle der Solaranlage gemacht werden. Insofern keine sichtbaren Schäden festgestellt werden, kann davon ausgegangen werden, dass keine unmittelbar sicherheitsrelevanten Schäden an der Solaranlage entstanden sind. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, den Ertrag mindestens 2 Jahre lang mit den Vorjahren zu vergleichen und allenfalls Wärmebilder erstellen zu lassen, um allfällige Hotspots zu identifizieren.
Sind Schäden sichtbar wird empfohlen, die zuständige Gebäudeversicherung, bzw. private Sach- oder technische Anlagenversicherung zu informieren. Die Anlage sollte durch eine Fachperson begutachtet werden und das weitere Vorgehen mit der Versicherung abgesprochen werden.
Sind bei einer Anlage Glasschäden festgestellt worden, Module stark verformt oder andere Schäden sichtbar, sollten die betroffenen Anlagenteile sofort abgeschaltet und die DC-Kreise aufgetrennt werden.
Aufgrund vermehrter Hagelstürme hat Swissolar eine Empfehlung zum Umgang mit Hagelschäden herausgegeben.
Hagelschäden, auch an Photovoltaikanlagen, sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung bzw. durch die private Sach- oder Technische Anlagenversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass die Solaranlage bei der entsprechenden Versicherung angemeldet ist. Ebenfalls wichtig ist, dass die Komponenten im Hagelregister aufgeführt sind (bzw. zum Zeitpunkt des Baus aufgeführt waren.)
Im Schadensfall ist der Gebäudeeigentümer zuständig für die Meldung an die entsprechende Versicherung. Um den Schaden geltend zu machen, ist eine sorgfältige Dokumentation Voraussetzung. Die beschädigten Module müssen aufbewahrt werden, bis der Fall durch die Versicherung abgeschlossen ist.
Für die meisten in der Schweiz verbauten PV-Module wurde eine vorgezogene Recycling-Gebühr entrichtet. Diese Module können über die Stiftung Sens eRecycling entsorgt werden. Beim Transport ist zu beachten, dass aufgrund der Glasscherben keine Verletzungen entstehen.
Interessieren sie sich für Photovoltaikmodule mit der Hagelwiderstandsklasse 4? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.